Die Kanzlei

Die Sozietät wurde im Jahre 1991 von den Gründungspartnern Christoph Messerschmidt, Dr. Wilfried Niedermeier, Ulrich Numberger und Conrad von Neumann-Cosel gegründet. Für ihre Größe und Spezialisierung weist die Kanzlei eine im bayerischen Raum wohl einzigartige Kontinuität auf. Die über Jahrzehnte gesammelte Erfahrung konnte in die nächsten Anwaltsgenerationen übertragen und erweitert werden.

Wir sind für Sie sowohl in der Beratung zu Ihrem Vorhaben als auch in der Prozessvertretung tätig, sollte dies notwendig werden. Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten mit einer Aufteilung auf zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Referate. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, werden Sie an das für Ihre Anfrage zuständige Referat vermittelt.

Zivilrecht

Beratungsschwerpunkte:

  • Bau- und Werkvertragsrecht
  • Architektenrecht
  • Fachplanungsrecht
  • Immobilienrecht (Grundstückstransaktionen)
  • Bauträgerrecht
  • Erbbaurecht
  • Grundstücksrechte (Dienstbarkeiten, Reallasten etc.)
  • Gewerbliches Mietrecht
Unsere Mandanten vertreten wir darüber hinaus in weiteren persönlichen privatrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel:
  • Arbeitsverhältnis
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Öffentliches Recht

Beratungsschwerpunkte:

  • Baugenehmigungsverfahren, insbesondere auch im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich
  • Genehmigungsverfahren in allen fachplanerischen Bereichen, z.B.:
    • Immissionsschutzrecht (insb. auch Rohstoffgewinnung)
    • Wasserrecht (insb. auch Wasserkraftanlagen)
    • Bergrecht
    • Abfallrecht
    • Eisenbahnrecht
    • Straßenrecht
    • Atomrecht
  • Bebauungsplanverfahren, einschließlich vorhabenbezogener Bebauungspläne
  • Städtebauliche Verträge, insbesondere auch sog. Modelle „sozialgerechter Bodennutzung“ und Einheimischenmodelle
  • Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
  • Agrar-, Forst und Jagdrecht
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Umwelt-/Naturschutzrecht
  • Altlasten-/Bodenschutzrecht
  • Kommunalrecht/Kommunalverfassungsrecht
  • Abgabenrecht, insb. Beitragsrecht inkl. vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Erschließungsverträge, Anschlussvereinbarungen, Ablösevereinbarungen)

Beratungsphilosophie

Wir bieten für Ihre Fragestellungen die optimale Lösung aus einer Hand. Unser Blick richtet sich auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Kommt es zum Streit, ist erstes Ziel eine Einigung auf Augenhöhe. Erst dann kämpfen wir für Ihre Ansprüche vor Gericht.

Vorzugsweise wird jeder Mandant von einer Anwältin oder einem Anwalt im rechtlichen Spezialgebiet verantwortlich betreut. Bei Bedarf bilden wir eine fachübergreifendes Team, das nach Zusammensetzung und Arbeitsweise genau auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Bei Behördenkontakt setzt unsere Kanzlei bewusst auf eine sachliche und effektive Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Durch unsere konzentrierte Arbeitsweise auf hohem fachlichem Niveau konnte sich die Sozietät großes Ansehen bei den Behörden erwerben. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn es darum geht, im Konsens mit den zuständigen Behörden eine Angelegenheit schnell und umfassend abzuschließen.

So lösen wir komplizierte Rechtsfragen zeitnah, effektiv und mit angemessenem Aufwand. Eine besondere Kompetenz haben wir uns bei Rechtsproblemen erworben, die im äußerst komplexen Überschneidungsbereich zwischen zivilem und öffentlichem Recht anzusiedeln sind. Gerade auf diesem Feld gibt es nur wenige Kanzleien mit einer vergleichbaren Spezialisierung.

Mandantenstruktur

Im Zivilrecht gehören die Beratung und Vertretung von privaten und institutionellen Bauherren, Bauträgern, Bauunternehmungen, Architekten und Ingenieuren ebenso wie die juristische Begleitung komplexer Großbauvorhaben von der förmlichen Vergabe bis zur Abnahme und Abwicklung zum Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit.

Im öffentlichen Recht beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Körperschaften zu vergleichbaren Anteilen. Schwerpunkte haben sich über die langjährige Praxis dabei beispielsweise bei der Entwicklung komplexer städtebaulicher Projekte sowie bei der Zulassung von Wasserkraftanlagen und Rohstoffabbauvorhaben entwickelt, ebenso wie die Beratung von Kommunen und Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit sog. Modellen „sozialgerechter Bodennutzung“ und Einheimischenmodellen. Auch viele Landwirte gehören mit ihren komplexen außenbereichsbezogenen Problemen zu unserem Mandantenstamm. Als eine der wenigen Kanzleien im bayerischen Raum bieten wir zudem eine fundierte Beratung zum Beitragsrecht.