Das Anbindegebot im Bayerischen Landesplanungsrecht und die städtebauliche Praxis

Aufsatz “Das Anbindegebot im Bayerischen Landesplanungsrecht und die städtebauliche Praxis” von Martin Engelmann, LL.M. (UCL), und Ulrich Numberger

Martin Engelmann, LL.M. (UCL), und Ulrich Numberger veröffentlichten in den Bayerischen Verwaltungsblättern, Ausgabe 21/2025 (S. 730), eine Abhandlung zum Thema “Das Anbindegebot im Bayerischen Landesplanungsrecht und die städtebauliche Praxis”.

Martin Engelmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Messerschmidt und Kollegen PartmbB. Ulrich Numberger war bis zum Jahr 2021 Anwalt und Partner der selbsen Kanzlei.

Das Anbindegebot im Bayerischen Landesplanungsrecht stellt ein zentrales Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung dar. Es verpflichtet zur Anbindung neuer Siedlungsflächen an bestehende Siedlungsstrukturen, um Zersiedelung, Flächenverbrauch und Infrastrukturkosten zu begrenzen. Dieser Grundsatz spielt sowohl in der Raumordnung als auch in der kommunalen Bauleitplanung eine bedeutende Rolle. Der Aufsatz gibt einen Überblick über Grundlagen, Auslegung und Anwendung dieser praxisbedeutsamen Vorschrift.

Besonders in der anwaltlichen Praxis bereitet das Anbindegebot regelmäßig Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Legalisierung von Vorhaben im Außenbereich. Häufig ist die erste Reaktion der beteiligten Behörden, die gewünschte Entwicklung sei nicht möglich.

Bei näherer Auseinandersetzung mit der Thematik finden sich im Einzelfall jedoch durchaus Ansätze, auch an nicht angebundenen Standorten Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Wahrung der kommunalen Planungshoheit ist ein zu restriktives Verständnis des Anbindegebots abzulehnen.

Die Bayerischen Verwaltungsblätter (BayVBl) sind die wissenschaftliche Standardpublikation für aktuelle Entwicklungen in der bayerischen öffentlichen Verwaltung sowie dem bayerischen Verwaltungsrecht.

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(07.11.2025  – em)