Vortrag von Leopold M. Thum beim Jagdrechtstag 2025

Vortrag von Leopold M. Thum beim Jagdrechtstag 2025

Vom 03 bis 07.11.2025 findet im Austra Trend Parkhotel Schönbrunn in Wien der Jagdrechtstag 2025 statt. Veranstalter ist die Deutsche Anwalt Akademie in Kooperation mit dem Deutschen Jagdrechtstag e.V.

Rechtsanwalt Leopold M. Thum informiert zu diesem Anlass im Rahmen seines Vortrags “Rechtliche Grenzen der Schonzeitverkürzung” über aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen Schonzeitverkürzungen der Regierung von Oberbayern als rechtswidrig verworfen wurden. Rechtsanwalt Thum war in den Verfahren für eine der beteiligten Parteien tätig. Das Bundesverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Frage, ob die Bejagung von Wild aufgrund einer Verordnung zur Verkürzung der Schonzeiten unmittelbar mit der Verwaltung betroffener Natura 2000-Gebiete in Verbindung steht oder hierfür notwendig ist und deshalb keiner FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf, für jedes betroffene Gebiet mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen zu prüfen ist. Diesen Anforderungen wurden die von der Regierung von Oberbayern erlassene Verordnung nicht gerecht.

Link zur Entscheidung des BVerwG (1)

Link zur Entscheidung des BVerwG (2)

Link zur Veranstaltung

(01.11.2025 – em)